Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (sog. Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schaden-Umfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Gutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen und Geltend machen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt laut Gesetz für die Reparaturkosten, Gutachterkosten so wie Anwaltskosten auf.